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AGB-Firmenschulungen - Stand 01.07.2003

1. Geltung

1.1 Die allgemeinen Auftragsbedingungen gelten für sämtliche Schulungsangebote der Globis GmbH und für sämtliche Verträge der Globis GmbH mit ihren Kunden, unabhängig von Inhalt und Rechtsnatur der angebotenen bzw. vertraglich übernommen Schulungsleistungen.

1.2 Soweit Schulungsverträge oder –angebote der Globis GmbH schriftliche Bestimmungen enthalten, die von den folgenden allgemeinen Auftragsbedingungen abweichen, gehen die individuell angebotenen oder vereinbarten Vertragsregeln diesen allgemeinen Auftragsbedingungen vor.

2. Schulungsort

Bei den von der Globis GmbH durchgeführten Schulungen handelt es sich um Inhouse-Schulungen, die in den Räumen des auftraggebenden Unternehmens stattfinden.


3. Schulungsinhalt

Der allgemeine Schulungsinhalt der vom Auftraggeber gewünschten EDV-Schulung liegt dem Angebot bei. Detailliertere Absprachen über den Inhalt der Schulungen können in enger Absprache zwischen dem Auftraggeber und dem Dozenten vor Beginn der Schulung geführt werden.


4. Vorkenntnisse / Schulungserfolg


Für das Vorhandensein von erforderlichen Vorkenntnissen trägt der Teilnehmer die Verantwortung.

Die Globis GmbH beschäftigt im Rahmen ihrer Kurse qualifizierte Dozenten. Die Globis GmbH kann für den Schulungserfolg, der im Wesentlichen auch vom Einsatz und den Vorkenntnissen des Schulungsteilnehmers abhängt, keine Gewährleistung übernehmen.


5. Rechnungsstellung, Zahlung

5.1 Die Rechnungsstellung erfolgt, soweit nicht anders vereinbart, nach Beendigung der Schulung. Zu Beginn der Schulung werden 30 Prozent des Rechnungsbetrages als Anzahlung fällig.
Weitere 20 Prozent werden zur Hälfte des Schulungskurses fällig. Am Ende der Schulung erfolgt die Schlussrechnung.


5.2 Für die Rechnungen der Globis GmbH gilt eine Zahlungsfrist von 7 Werktagen. Die Rechnungen sind ohne Abzüge zu begleichen. Im Falle des Zahlungsverzugs ist Globis berechtigt, angemessene Verzugszinsen zu berechnen.

6. Leistungshindernisse, Unmöglichkeit

6.1
Bei Ausfall des Schulungskurses aufgrund von Krankheit des Dozenten, höherer Gewalt oder sonstiger unvorhersehbarer Ereignisse besteht kein Anspruch auf Durchführung. Die Globis GmbH bemüht sich innerhalb von fünf Werktagen einen geeigneten Ersatzdozent anzubieten.

Die Globis GmbH haftet in solchen Fällen nicht für entstandene Kosten für Reise, Übernachtung und/oder Arbeitsausfall. Für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn oder Ansprüche Dritter wird nicht gehaftet.

6.2 Sind die Leistungshindernisse vorübergehender Natur, so ist die Globis GmbH berechtigt, die Durchführung des Kurses um die Dauer der Verhinderung und um eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben.

7. Haftung

7.1 Die Globis GmbH haftet für Schäden
die mittelbar oder unmittelbar durch die Durchführung einer EDV-Schulung entstehen ,nur, wenn und soweit sie von der Globis GmbH vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind. Den Nachweis wird im Streitfall der Kunde führen.

7.2 Alle etwaigen Schadensersatzansprüche gegen die Globis GmbH verjähren spätestens nach Ablauf von 3 Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit der Erkennbarkeit eines Schadens, spätestens jedoch mit Abschluss der vertragsgemäßen Tätigkeit.


8. Rechtswahl, Allgemeine Geschäftsbedingungen von Kunden


8.1 Neben den individuellen Absprachen und diesen Auftragsbedingungen der Globis GmbH gilt nur deutsches Recht.

8.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden entfalten gegenüber der Globis GmbH keine Wirkung, selbst wenn die Globis GmbH ihrem Einbezug nicht ausdrücklich widerspricht.

9. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Salvatorische Klausel

9.1 Erfüllungsort für Leistungen und Zahlungen ist Berlin.

9.2 Gerichtsstand für alle Klagen gegen die Globis GmbH ist Berlin. Für Klagen der Globis GmbH gegen den Kunden ist Berlin gleichfalls Gerichtsstand, wenn der Kunde Vollkaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.

9.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der allgemeinen Geschäftsbedingungen ansonsten nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Bestimmungen. Das gleiche gilt, soweit die allgemeinen Geschäftsbedingungen eine nicht vorhergesehene Lücke aufweisen.

  © 2012 Globis GmbH